Aufgrund der ansteigenden Zahl an Corona-Fällen hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung angepasst und die Maskenpflicht auf den Unterricht ausgweitet. Ebenso hat die Stadt Mannheim eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Maskenpflicht während des Unterrichts aufgeführt ist.
Ab sofort müssen daher die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte auch in den Unterrichtsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wichtig ist, dass die Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig gewechselt wird. Daher ist es wichtig, dass die Kinder eine ausreichende Anzahl an Masken mitbringen.
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