Lockerung der Maskenpflicht auf dem Schulhof
Sarah Böhm • 23. Oktober 2020
Stand 22.10.20:
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde angepasst:
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können die Maske in der Pause abnehmen, sofern sie sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.









